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Samstag, 30. April 2005, 11:11

Krankheitskosten lassen sich von der Steuer absetzen (RP-Online)

Dank Gesundheitsreform werden jetzt alle Pflichtversicherten zu Sammlern - zumindest dann, wenn es um die Belege von ihren Krankheitskosten geht. Je nachdem, wie hoch die Belastung am Jahresende ist, lassen sich Krankheitskosten von der Steuer absetzen.

Um später keine Einbußen zu haben, empfiehlt es sich, alle Belege sorgfältig zu sammeln, die im Zusammenhang mit Arztbesuchen, Therapien und Kuren entstehen. Auch Belege über den Kauf nicht verschreibungspflichtiger Medikamente oder von Diät-Lebensmitteln sollten aufbewahrt werden.

Das ist zum einen notwendig, um am Jahresende von der Krankenkasse die Beträge erstattet zu bekommen, die über der Zuzahlungsgrenze von zwei Prozent des Bruttoverdienstes oder einem Prozent für chronisch Kranke liegen. Aber auch für die Steuererklärung braucht man einen Nachweis der Ausgaben, um sie gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Von der Einkommenssteuer lassen sich nämlich viel mehr Kosten absetzen, als gemeinhin bekannt ist.

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